Gesetze und Verordnungen

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Am 6. Januar 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Durchführungsverordnung zur Einführung eines Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Diese einheitliche Eigenerklärung ermöglicht Unternehmen eine Teilnahme an Ausschreibungen ohne dabei alle Nachweise der Eignung einreichen müssen.

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Deutschland ist ein Bundesstaat. Durch das Prinzip des Föderalismus verfügen die einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit und können eigene Gesetze beschließen, die nur innerhalb ihrer Landesgrenzen gelten.

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