Gesetze und Verordnungen
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) enthält grundlegende Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber im Oberschwellenbereich (EU-Verfahren). Mit der VgV wurden wichtige EU-Richtlinien umgesetzt.
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