Gesetze und Verordnungen

Sektorenrechtsmittelrichtlinie

Die EU-Richtlinie 92/13/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor bestimmt auf europäischer Ebene Grundzüge für vergaberechtliche Rechtsmittel und Nachprüfungsverfahren für Sektorenauftraggeber.

Orientierung im Regelungs-Dschungel

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Deutschland ist ein Bundesstaat. Durch das Prinzip des Föderalismus verfügen die einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit und können eigene Gesetze beschließen, die nur innerhalb ihrer Landesgrenzen gelten.

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