Gesetze und Verordnungen

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), beinhaltet die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Die VOB/B ist Grundlage nahezu aller öffentlichen Bauverträge und wird häufig auch in der privaten Wirtschaft als Regelwerk verwendet.

Orientierung im Regelungs-Dschungel

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Deutschland ist ein Bundesstaat. Durch das Prinzip des Föderalismus verfügen die einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit und können eigene Gesetze beschließen, die nur innerhalb ihrer Landesgrenzen gelten.

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