EU-Flagge vor einem modernen Gebäude – EU-Berichte zur öffentlichen Beschaffung
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EU veröffentlicht Berichte zur öffentlichen Beschaffung aus den Mitgliedstaaten

Für Deutschland hat das Bundeswirtschaftsministerium alle Fragen der EU-Kommission beantwortet – auch mit Aussagen dazu, wo bei der Umsetzung der zentralen EU-Direktiven zuweilen Fehler gemacht werden. Es sieht aber in den falschen Anwendungen „kein strukturelles oder durchgehendes Problem.“ Oft sei fehlende Rechtskenntnis die Ursache. Auch gebe es manchmal Schwierigkeiten, den Auftragswert zu schätzen.

In den Überwachungsberichten will die EU unter anderem wissen, wie die Länder den Mittelstand an der Vergabe öffentlicher Aufträge teilhaben lassen. Hier verweist das Wirtschaftsministerium insbesondere auf die Möglichkeit der Losaufteilung. Auch zur nachhaltigen Beschaffung fragt die EU vieles ab: Über welche nationalen Bestimmungen wird sie umgesetzt? Wie gut funktioniert das? Wie versucht das Mitgliedsland, hier besser zu werden? Das Wirtschaftsministerium hat detailliert geantwortet, und so liefert die Veröffentlichung des Berichts auch eine hohe Transparenz über Wohl und Wehe der deutschen Vergabepraxis.

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