Gesetze und Verordnungen

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte gemäß § 106 GWB. Sie ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) aus dem Jahr 2009 und orientiert sich strukturell und inhaltlich an der Vergabeverodnung (VgV).
Für den Bund ist die UVgO durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung am 02.09.2017 in Kraft getreten, in den Ländern nach der Anpassung der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften. In Sachsen wurde sie noch nicht eingeführt.

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Deutschland ist ein Bundesstaat. Durch das Prinzip des Föderalismus verfügen die einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit und können eigene Gesetze beschließen, die nur innerhalb ihrer Landesgrenzen gelten.

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