Fachbeitrag

Das Preis-Leistungs-Verhältnis

Es gibt Ausschreibungen, bei denen ist der Angebotspreis das einzige Zuschlagskriterium. Das Preis-Leistungs-Verhältnis umfasst jedoch weit mehr als das Verhältnis von Angebotspreis zu angebotener Leistung. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Das Preis-Leistungsverhältnis ist kein feststehender Begriff. Es können neben dem Angebotspreis sonstige Kosten, Leistungsunterschiede sowie umweltbezogene und soziale Kriterien berücksichtigt werden.

Baukasten-Prinzip

Das Konzept des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses besagt, dass es zwei Baukästen gibt. Ein Baukasten enthält die Preisfaktoren. Neben dem Angebotspreis sind dies Kosten im Lebenszyklus eines Produkts, z.B. der finanziellen Aufwand für Betrieb und Wartung oder Entsorgungskosten. Im anderen Baukasten befinden sich die Leistungsfaktoren. Die aus den Baukästen ausgewählten Bausteine für Preis und Leistung werden ins Verhältnis gesetzt. Dabei sind Preis oder Kosten zwingend zu berücksichtigen.

Bei der Bewertung der Leistung können qualitative, umweltbezogene, innovative oder soziale Aspekte Berücksichtigung finden. Die Aufzählung der Kategorien der Zuschlagskriterien in § 127 Abs.1 und Abs.3 GWB ist nicht abschließend. Die Kriterien, auf die der öffentliche Auftraggeber für die Erteilung des Zuschlags zugreift, müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Sie dürfen sich aber nicht auf die materiellen Eigenschaften des Auftragsgegenstandes beziehen. Will der Auftraggeber etwa den Energieverbrauch von Kühlschränken bei der Angebotswertung berücksichtigen, kann er den Stromverbrauch auf der Kostenseite oder den Verbrauchswert als Leistungsmerkmal heranziehen.

Bedeutung des Angebotspreises

Der Preis als einziges Zuschlagskriterium eignet sich besonders gut bei der Beschaffung standardisierter Leistungen. Der eindeutigen Beschreibung der Leistung kommt dann besondere Bedeutung zu, um wesentliche Leistungsunterschiede auszuschließen. Bei der Beschaffung von nichtmarktüblichen, nicht standardisierten Leistungen ist die Aussagekraft von Preis und Kostenfaktoren für die Wirtschaftlichkeit begrenzt. Zur Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses werden weitere geeignete Zuschlagskriterien wie etwa Qualität, Zweckmäßigkeit, technischer Wert, Lieferfrist oder Ausführungsdauer herangezogen. Auch soziale Aspekte, wie etwa die Förderung der sozialen Integration von benachteiligten Personen oder der Berücksichtigung von Aspekten der Barrierefreiheit können vorgegeben werden. In diesen Fällen sollten der Preis mit mindestens mit 25% in die Bewertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses eingehen.

Fazit

Das Preis-Leistungs-Verhältnis umfasst weit mehr Aspekte als den Angebotspreis. Der Angebotspreis bleibt ein wichtiges Zuschlagskriterium, stellt aber nur einen Teil der Kosten des Auftraggebers während der Nutzungsdauer eines Bauwerks oder einer Lieferleistung dar.

Autor

Seit 20 Jahren ist Sönke Anders im Vergaberecht und im Baurecht anwaltlich tätig. Er ist Partner der Rechtsanwälte Thümmel, Schütze & Partner, Fachanwalt für Vergaberecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Als Referent ist Sönke Anders in der Ausbildung angehender Fachanwälte für Vergaberecht tätig.

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