Fachbeitrag

Der Subunternehmer im VOL- Verfahren

Ziel eines Vergabeverfahrens ist es den für die Erfüllung eines Auftrags geeignetsten Auftragnehmer zu finden. Ein Unternehmen (Bieter)  muss deshalb  entsprechend den Anforderungen des (künftigen) Auftraggebers nachweisen, dass ihm oder einem anderen Unternehmen (Sub– oder Nachunternehmer, Unterauftragnehmer)  die erforderlichen Mittel (insbesondere  die Fachkunde) bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dies gilt selbst für Mitglieder einer Bietergemeinschaft.

Maßgebend: Angaben im Angebot

Bereits bei der Angabe des Angebots müssen die Bieter dem Auftraggeber die vorgesehenen Subunternehmer benennen  (z. B. ausgefülltes Formblatt „Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer“) und – je nach Festlegung im Vergabeverfahren, ggf. erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber, eine entsprechende Verpflichtungserklärung eines Subunternehmen vorlegen (,„Verfügbarkeitsnachweis“).

Der Charakter der zwischen dem Bieter und anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen spielt dabei keine Rolle.

Eignungsprüfung der Subunternehmer

Neben dem (Haupt-) Auftragnehmer werden die im Angebot benannten Subunternehmer vom Auftraggeber vor Zuschlagserteilung daraufhin überprüft, ob sie fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind, ob sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und ob sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung erfüllen. Nur wenn auch die Subunternehmer für die Ausführung des Auftrags geeignet sind, wird dem (Haupt-) Auftragnehmer mit dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.

Auswahl der Unterauftragsnehmer – vertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmern

Der (Haupt-) Auftragnehmer ist nicht frei bei der Wahl der Unterauftragnehmer und der Vereinbarung von Vertragsbedingungen mit diesen. Vielmehr ist er vom öffentlichen Auftraggeber vertraglich zu verpflichten

  • soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist bevorzugt Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu beteiligen,
  • Nachunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
  • den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

Kein Wechsel oder zusätzlicher Einsatz von Subunternehmern

Für den Einsatz von Subunternehmen durch den (Haupt-) Auftragnehmer sind die Angaben im Angebot und der dazu erteilte Zuschlag für das weitere Verfahren maßgebend. Für die Vertragserfüllung dürfen deshalb nur die aufgrund des Angebots/ Zuschlags zugelassenen Subunternehmer eingesetzt werden.

Der Wechsel oder der zusätzliche Einsatz eines (nicht vorher zugelassenen) Unterauftragnehmers für die Ausführung wesentlicher Teile der Leistung stellt eine Vertragsänderung dar und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers (§ 4 Nr. 4 VOL/B).

Setzt der (Haupt-) Auftragnehmer vertragswidrig Subunternehmer ein, ist die Fortführung der Arbeiten durch diese zu untersagen. Außerdem verstößt er dann gegen wesentliche  Vertragsbedingungen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Auftragnehmers begründen können, die bei künftigen Vergaben zu berücksichtigen sind.

Fazit

Auch bei der Übertragung von Leistungen an Subunternehmer bleibt der (Haupt-) Auftragnehmer alleiniger Vertragspartner gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber und hat für Leistungen seiner Unterauftragnehmer wie für seine eigenen Leistungen einzustehen. Der (Haupt-) Auftragnehmer hat die Leistungen der Subunternehmer zu koordinieren und zu überwachen. Ausschließlicher Vertragspartner des Subunternehmens ist der mittelbare Auftragnehmer, der mit dem öffentlichen Auftraggeber in keinem unmittelbaren Vertragsverhältnis steht.

Autor

Gelernter Kommunalbeamter, u. a. Leiter der Abteilung Wirtschaftsförderung, Industrieansiedlung und Recht der Stadt Schwandorf, viele Jahre Prüfer im kommunalen und staatlichen Bereich, u. a. für Vergaben. Zahlreiche Veröffentlichungen in namhaften Fachzeitschriften sowie Autor des in der 5. Auflage im Beck-Verlag erschienen Kommentars zur Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen. Lehrbeauftragter u.a. bei der Hochschule in Osnabrück sowie Referent an verschiedenen Vergaberechtstagen.

Wissen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

31.03.2026 | Fachbeitrag

Wie Bieter ihre Chancen in Vergabeverfahren erhöhen können

Öffentliche Aufträge sind kein Zufall: Wer Vergabeprozesse versteht, Fehler vermeidet und gezielt bietet, kann seine Erfolgschancen deutlich steigern.
Mehr erfahren
02.03.2026 | Fachbeitrag

Warum Handwerksbetriebe jährlich tausende Euros verlieren – und es nicht merken

Was passiert, wenn Leistungen selbstverständlich ausgeführt werden – aber nicht abrechenbar sind? Hier erfahren Sie die Lösung.
Mehr erfahren
02.03.2026 | Fachbeitrag

Achtung, Angebotsausschluss! Vermeidbare Bieterfehler

Dieser Beitrag stellt vermeidbare Bieterfehler aus 2025 dar, die nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum rechtmäßigen Angebotsausschluss führten.
Mehr erfahren
08.01.2026 | Fachbeitrag

Fortsetzung des Vergabeverfahrens bei ausbleibender Leistung

Was passiert, wenn der erste Auftragnehmer nicht liefert? Dieser Beitrag zeigt, wie Vergabeverfahren rechtssicher fortgesetzt werden können.
Mehr erfahren
08.01.2026 | Fachbeitrag

Zurechenbarkeit von (Fremd-)Referenzen

Hier erfahren Sie, wann sich ein Unternehmen auf Referenzen berufen kann und wie Expertise auch von einem Unternehmen zum anderen „wandern“ kann.
Mehr erfahren
16.12.2025 | Fachbeitrag

Bieterfragen und Rügen im Vergabeverfahren – Teil 3

Rügen sind Pflicht vor dem Nachprüfungsverfahren. So sichern Sie Ihre Bieterrechte mit korrekter Formulierung und klarer Fristeneinhaltung.
Mehr erfahren
07.11.2025 | Fachbeitrag

Teststellungen – Das müssen Bieter wissen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Was Bieter wissen müssen, wenn Auftraggeber eine Vorführung der vom Bieter angebotenen Leistung verlangen.
Mehr erfahren
24.10.2025 | Fachbeitrag

Auswirkungen der Verfahrensarten auf die Bieter

Der Ablauf von Vergabeverfahren unterscheidet sich je nach Verfahrensart. Manchmal gibt es einen Teilnahmewettbewerb, manchmal darf verhandelt werden. Welche Auswirkungen hat dies?
Mehr erfahren
17.09.2025 | Fachbeitrag

Berufung auf hausgemachte Ausschließlichkeitsrechte: Was können übergangene Bieter tun?

Marktabschottung durch Ausschließlichkeitsrechte? Das müssen Bieter jetzt wissen – EuGH zieht klare Grenzen bei Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb.
Mehr erfahren
19.08.2025 | Fachbeitrag

Bieterfragen und Rügen im Vergabeverfahren – Teil 2

Teil 2 unserer Reihe zeigt, wie unüberlegte Bieterfragen Schaden anrichten können – und wie Sie mit kluger Formulierung Missverständnisse und Risiken vermeiden.
Mehr erfahren
Zum Wissensbereich