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Energieaudit: Die Grundlagen

Durch das Energiedienstleistungsgesetz sind alle größeren Unternehmen verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 erstmals die Durchführung von regelmäßigen Audits vorzuweisen. Dabei handelt es sich um eine systematische Untersuchung des Energieeinsatzes und -verbrauchs von Organisationen, Anlagen, Gebäuden und Systemen. Ziel ist, Energieflüsse und Potentiale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren.

Darüber hinaus bietet ein Energieaudit für kleine- und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, die Anforderungen des Strom- und des Energiesteuergesetzes für den Spitzenausgleich zu erfüllen und das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ in Anspruch zu nehmen.

Energieverbrauch transparent machen

Die Europäische Norm 16247 soll für Klarheit im Markt für Energiedienstleistungen sorgen. Sie definiert: Allgemeine Anforderungen, Gebäude, Prozesse, Transport, Kompetenz von Energieauditoren. Ein Energieaudit muss mindestens 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs erfassen. Die mit der Beratung verbundenen Ziele und Erwartungen, die Kriterien an Energieeffizienzmaßnahmen und die Anforderungen an die Daten, die vor Beginn des Audits zu sammeln sind, müssen im Vorfeld vereinbart werden. Das Audit selbst ist alle vier Jahre zu wiederholen und besteht aus:

  • Einer Auftaktbesprechung mit dem fachlichen Gutachter. Das Unternehmen hat für die Begleitung des Audits eine Person zu benennen.
  • Der Datenerfassung, beispielsweise zum Energieverbrauch, zu vorherigen Untersuchungen von Energie, Effizienz und Tarifen.
  • Der Begehung des Objekts, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche und Prozesse zu ermitteln, wo zusätzliche Daten benötigt werden.
  • Einer Analyse der Energieflüsse und der Energiebilanz. Auf dieser Grundlage bestimmt der Auditor Ansätze zur Verbesserung.
  • Der Erstellung eines Berichts: Zusammenfassung, allgemeine Informationen, Dokumentation, Verbesserungsmöglichkeiten samt Amortisation.
  • Dieser Bericht wird in einer Abschlussbesprechung übergeben und erläutert.

Von Beginn bis zur Abschlussbesprechung sind durchschnittlich vier Wochen für ein Audit vonnöten. Unternehmen, die über eine Vielzahl an ähnlichen Standorten verfügen, können mit dem sogenannten Multi-Site-Verfahren Cluster mit vergleichbaren Verbrauchsprofilen bilden und auditieren. Der Nachweis über die Durchführung des Audits erfolgt über je eine Bestätigung des Auditoren und des vom Unternehmen benannten Verantwortlichen. Dafür wird das BAFA online ein Formular zur Verfügung stellen.

Energieeffizienz: Die zweite Säule der Energiewende

Ein qualifizierter Dienstleister oder ein Energiebeauftragter im eigenen Unternehmen nimmt das Audit ab. Bei der Berechnung des Energieverbrauchs sollte konsequent ein Bezugszeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten analysiert werden, zum Beispiel anhand von Rechnungen, Zählerständen sowie eventuell vom Versorger bereitgestellter Lastgänge.

Während bis vor kurzem die regenerative Energieerzeugung im Zentrum des öffentlichen und politischen Interesses stand, rückt jetzt die zweite Säule der Energiewende, die Energieeffizienz, immer mehr in den Mittelpunkt. Mit ihr soll Nachhaltigkeit zukünftig überall verankert werden.