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Gebäudeenergiegesetz (GEG): Aus 3 mach 1 für Energie im Gebäude

Gebäude verursachen rund 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland. Um sie zu reduzieren, waren bislang sowohl das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) als auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu beachten. Diese Regeln fasst das am 18. Juni 2020 vom Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun zusammen. Das neue Instrument der Energie– und Klimaschutzpolitik erfüllt einerseits den Koalitionsvertrag und berücksichtigt andererseits Beschlüsse des Wohngipfels für bezahlbares Bauen und Wohnen. Desweiteren setzt es die EU-Gebäuderichtlinie um: Ab 2021 dürfen nur Immobilien errichtet werden, die ihren sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken („Niedrigstenergiegebäude„). Dazu formuliert das GEG unter anderem Kriterien der Energieeffizienz an zu errichtende und bestehende Gebäude und deren technische Ausstattung. 

Zeitplan und Kontoversen

Laut EnEG hätte das GEG bereits am 1. Januar 2019 erlassen werden müssen. Nach jahrelangen Schritten und Diskussionen herrscht allseits Erleichterung, dass das neue Gesetz in Deutschland tatsächlich kommt. Zusammen mit dem GEG wurde auch das Begrenzen des Ausbaus von Photovoltaik im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) aufgehoben. Das heißt, neue Solaranlagen werden weiterhin über die Ökostrom-Umlage gefördert. Zudem stellt der Bund umfangreiche Fördermittel für energetische Maßnahmen zur Verfügung. Der Bundesrat stimmte dem GEG am 3. Juli zu, so dass es nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (13. August) am 1. November 2020 in Kraft tritt. 

Vor allem das Beibehalten der EnEVAnforderungen sorgt für Kritik. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) findet deshalb, das GEG werde den Klimazielen nicht gerecht und auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht im GEG keinen großen Wurf. Positive Aspekte und erste gute Ansätze für das Gelingen der urbanen Energiewende überwiegen laut Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA). Die Brancheninitiative Zukunft Erdgas freut sich wiederum über die Anerkennung grüner Gase, wie Biomethan, in der Wärmeversorgung. 

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Energie und Gebäude: Fazit und Ausblick

Unter anderem durch die Corona-Krise sind die Themen Schutz der Umwelt und Nachhaltigkeit dringlicher geworden. Das GEG rückt Energie und Bau durch ein jetzt einheitliches Regelwerk des Energieeinsparrechts näher zusammen. Es kommt 2023 auf den Prüfstand. Dazu dürfte auch gehören, ob es dann eine Verschärfung der energetischen Anforderungen um mindestens 30 Prozent für das Erreichen der Klimaschutzziele (klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050) gibt. Spannend ist zunächst, wie sich die Innovationsklausel (§ 103 GEG) in der Praxis auswirkt, wenn CO2-Bilanzierungen nicht über den Primärenergiebedarf, sondern über die Begrenzung von Treibhausgasemissionen erfolgen und eine Gesamtbilanzierung von Quartieren in Summe statt den Einzelgebäuden vorgenommen wird. Ausschreibungen der öffentlichen Hand sowie die Wünsche der privaten Bauherren werden hier die entscheidende Rolle spielen.