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Energieeffizienz durch Contracting

Das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hilft potenziellen Interessenten, Energiesparprojekte durch Contracting umzusetzen. Es richtet sich unter anderem an kleine und mittlere Privatunternehmen (KMU), die die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, sowie an Unternehmen und Einrichtungen, die sich mehrheitlich in kommunalem Besitz befinden. Sie müssen eine Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland als Eigentum haben.

Das Programm unterstützt sie dann dabei, eine unabhängige und qualifizierte Contracting-Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestehenden Energieeinsparpotenziale in ihren jeweiligen Liegenschaften erschließen zu können. Damit soll die Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors bei der Steigerung der Energieeffizienz vorangetrieben werden. Zudem wird die EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt, nach der die Mitgliedstaaten den Energiedienstleistungsmarkt fördern sollen – beispielsweise durch Dienstleistungsprojekte im Bereich der Energieeffizienz.

Potenziale für Energieeffizienz erkennen und heben

Das Programm sieht im ersten Arbeitsschritt vor, die Liegenschaften und Anlagen der Antragsteller von einem Experten prüfen zu lassen, ob sie sich grundsätzlich für Effizienzmaßnahmen im Zuge von Contracting eignen. Außerdem sind Empfehlungen über die Wahl des potenziell zielführendsten Energiesparmodells abzugeben. Diese Analyse bildet die Basis für den zweiten Schritt: Kommt eine professionelle Unterstützung bei der Umsetzung eines Energiespar-Contracting in Frage oder sind andere Modelle sinnvoller?

Die Energiekosten der relevanten Immobilien und Liegenschaften sollen mindestens 100.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. Um diese Kostengrenze zu erreichen, können gegebenenfalls auch mehrere Besitztümer von Interessenten gleicher Art zusammen betrachtet werden („Pooling“). Gefördert wird eine Orientierungsberatung und entweder eine Umsetzungs- oder eine Ausschreibungsberatung. Diese muss jeweils ein vom BAFA zugelassener Projektentwickler durchführen. Der Antragsteller kann ihn auf einer entsprechenden Liste finden und frei auswählen.

Praktische Schritte zur Nachhaltigkeit unterstützen

Die Orientierungsberatung stellt das Energiespar- und das Energieliefer-Contracting vor. Sie wird mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben (Nettoberaterhonorar) bezuschusst, maximal 2.000 Euro. Im Rahmen der Umsetzungsberatung soll der Projektentwickler dem Antragsteller bei der Realisierung eines Energiespar-Contractings zur Seite stehen. Hier können Unternehmen und Einrichtungen, die sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befinden, 50 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben, maximal 12.500 Euro, erhalten. Für kleine und mittlere Unternehmen stehen 30 Prozent oder maximal 7.500 Euro zur Verfügung.

Bei der Ausschreibungsberatung geht es um die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung eines Contracting-Projekts, das kein Energiespar-Contracting ist. Dies wird mit 30 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben, maximal 2.000 Euro, gefördert. Bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids für eine Beratung dürfen Angebote und Kostenvoranschläge eingeholt werden. Es darf aber kein Vertrag mit dem Projektentwickler geschlossen sein. Jede Förderentscheidung unterliegt einer individuellen Prüfung des BAFA.