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Förderung – Energieeffizienz mit System

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen. Mit ihnen können Unternehmen ihren Energieverbrauch systematisch und kontinuierlich erfassen und aus den so gewonnenen Informationen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ableiten. Die novellierte Förderrichtlinie trat am 1. Mai 2015 in Kraft. Die Bearbeitung und Durchführung des Programms liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, es sei denn, diese sind durch gesetzliche Regelungen (wie das EEG) dazu verpflichtet, ein Energiemanagementsystem einzuführen. Nicht antragsberechtigt sind auch Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder eine Kirche ab 25 Prozent beteiligt sind. Bei Mutter-Tochter-Verhältnissen ist nur der Unternehmensverbund antragsberechtigt.

Zuschüsse für Investition in Energieeffizienz

Mit je einem Zuschuss werden gefördert:

  • Die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 6.000 Euro.
  • Die Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) mit 80 Prozent, maximal 1.500 Euro.
  • Der Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme inklusive der Installationskosten – 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro.
  • Der Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme – 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro.
  • Die für eine Erstzertifizierung notwendige Beratung mit bis zu 60 Prozent der Kosten, maximal 3.000 Euro.
  • Die Kosten für die Schulung der Mitarbeiter zum Energiemanagementbeauftragten mit 30 Prozent, maximal 1.000 Euro.

Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen in einem Zeitraum von 36 Monaten beschränkt. Die Gesamtsumme aller erhaltenen öffentlichen Beihilfen darf in den letzten drei Jahren 200.000 Euro nicht übersteigen.

Zeitplan und Fazit

Der Antrag eines berechtigten Unternehmens ist vor Vorhabenbeginn, also vor Abschluss eines Vertrags zur Ausführung, zu stellen. Darunter ist stets die förderfähige Maßnahme zu verstehen – keine Planungsleistung. Für die Antragstellung ist das Online-Antragsformular  zu nutzen. Im Anschluss muss dem BAFA der ausgedruckte Antrag samt Angeboten und Kostenvoranschlägen unterschrieben übermittelt werden. Mit Erteilen des Zuwendungsbescheids darf mit dem oder den Vorhaben begonnen werden. Die entsprechende Maßnahme ist nun innerhalb von zwölf Monaten (Bewilligungszeitraum) durchzuführen. Innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis zu erstellen und dem BAFA vollständig vorzulegen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen nach abgeschlossener Prüfung des Verwendungsnachweises.

Ziel des bereits 2013 aufgesetzten Förderprogramms für Energiemanagementsysteme ist, zugunsten des Klimaschutzes Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu stärken. Entsprechend qualifizierten Handwerkern und Beratern eröffnet sich damit ein weiterer Sektor im Energiedienstleistungsmarkt.