© ViennaFrame/Fotolia.com

Mehr Wettbewerb durch EU-Ausschreibungen?

Durch die Ausschreibung öffentlicher Aufträge oberhalb festgesetzter Schwellenwerte nach europaweit einheitlichen Regelungen sollen die Märkte geöffnet, der Wettbewerb intensiviert, zusätzliche Bieterangebote für die öffentliche Hand mobilisiert werden.

Ausschreibung nach EU-Recht – mit längeren Fristen

In den vergangenen 20 Jahren sind im Zuständigkeitsbereich von Michael Kordon, Amtsleiter des Staatlichen Bauamts Weilheim und Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, keine ausländischen Firmen als Bieter in Erscheinung getreten, geschweige denn dass sie den Zuschlag im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erhalten hätten.

EU-Ausschreibungen bedeuten einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand, sagt Kordon. Es mache zudem Sinn, längere Fristen zu setzen, weil interessierte Bieter beispielsweise die Vergabeunterlagen übersetzen lassen müssen. „Einen Nutzen, beispielsweise in Gestalt zusätzlicher relevanter Bieter und innovativer Angebote, erkennen wir allerdings nicht“, betont Kordon, dessen Amt beispielsweise Ortsumgehungen, Ortsdurchfahrten, Polizeistationen u.a. mehr baut.

eVergabe im Fokus

  • Zugang zu digitalen Vergabeunterlagen
  • Die Sicherheit der eVergabe
  • Die elektronische Angebotsabgabe
Hier geht’s zum Ratgeber

Österreichische Bieter-Beteiligung

Nahe der Grenze bieten schon mal österreichische Firmen an, relevante Qualitätsunterschiede gebe es nicht. „Die würden und könnten sich auch ohne EU-Gesetzgebung bei öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.“ Kordon plädiert für deutlich erhöhte Schwellenwerte. „Bei Betreibermodellen etwa ist die Bewerbung ausländischer, beispielsweise französischer Firmen durchaus vorstellbar und kann förderlich für den Wettbewerb sein.“

In der Regel bekommen lokale Baufirmen den Zuschlag, weil beispielsweise nicht nur dem italienischen, sondern schon dem norddeutschen Betrieb in Bayern die Logistik fehlt, sagt Dr.-Ing. Ulrich Scholz, ISP Scholz Beratende Ingenieure AG, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Auch bei Ingenieurvergaben spiele das Ausland eine ganz untergeordnete Rolle, gelegentlich trete ein österreichischer Architekt oder ein österreichisches Planungsbüro in Erscheinung. Beim Planen und Bauen stehe schon die Sprache dem europaweiten Wettbewerb im Weg.

Vergabepraxis führt zu Reisetätigkeit

Als Dr. Scholz vor einiger Zeit in Norddeutschland ein Projekt betreute und oft fliegen musste, wusste er, dass sozusagen im Gegenflugzeug der Kollege eines Hamburger Büros saß, das einen Auftrag in München bekommen hatte. „Innerhalb von Deutschland hat die Ausschreibungs- und Vergabepraxis eine rege Reisetätigkeit für die Planungsbüros erzeugt.“

Volkswirtschaftlich sei das eher abträglich. Um etwas zu verbessern, müsste an der Wurzel angesetzt, müssten die Schwellenwerte erhöht werden – eine Richtlinie der EU zu ändern, dauere aber, daher müsste der politische Prozess dafür möglichst bald in Gang gesetzt werden.

Allerdings: Derzeit will die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, weil in Deutschland in der neuen VGV ein Absenken der Schwellenwerte für die Planungsleistungen verhindert wurde.

Weiterführende Informationen: