Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen
- Gute Gründe für Nachhaltigkeit
- Nachhaltige Beschaffung im Vergaberecht
- Nachhaltigkeitskriterien im Vergabeprozess verschiedener Produktkategorien
- Strategien und Maßnahmen
Anfang der 1980er Jahre begann die deutsche Bauwirtschaft, so genannte Sekundärbaustoffe durch Recycling mineralischer Bau- und Abbruchabfälle zu erzeugen. Im Straßen-, Ingenieur- und Erdbau sind sie den jeweiligen Primärbaustoffen ebenbürtig. Für ihre Gütesicherung ist die 1983 gegründete Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) zuständig. Die gesicherte Qualität wird durch eine RAL-Kennzeichnung gemäß des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. kenntlich gemacht. Dieses Institut ist die unabhängige Institution für Gütesicherungen und die Dachorganisation aller Gütegemeinschaften.
Durch das Baustoff-Recycling können inzwischen mehr als 90 Prozent der mineralischen Abfälle aufbereitet und wiederverwertet werden. Dies übertrifft die Zielvorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes klar, denn sie fordern jeweils eine Recyclingquote von mindestens 70 Prozent bis zum Jahr 2020. Das Baustoff-Recycling und eine Wiederverwertung von Böden leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz: Kürzere Transportwege reduzieren den Energieverbrauch sowie den CO2-Ausstoß.
Damit natürliche Ressourcen und knapper Deponieraum geschont werden, fördern Ersatzbaustoffe die Kreislaufwirtschaft und erfüllen so wichtige umweltpolitische Ziele. Um ihre Akzeptanz weiter zu steigern, haben die Baugewerblichen Verbände in Nordrhein-Westfalen (NRW) einen Handlungsleitfaden Recycling-Baustoffe herausgegeben. Er ist auch als Vorbild für andere Bundesländer geeignet und informiert Bauherren, öffentliche Verwaltungen und Bauunternehmen über die Anforderungen, Einsatzmöglichkeiten und Grundlagen der Gütesicherung der Recycling-Baustoffe. Darüber hinaus sind Hinweise zur korrekten, gesteinsneutralen Ausschreibung von Straßen- und Tiefbauarbeiten enthalten. Das NRW-Verkehrsministerium hat außerdem die Testate des Prüfzeugnisses vereinheitlicht: Diese zeigen nun immer Hersteller, Bezeichnung und Verwendungsmöglichkeiten der Recycling-Baustoffe. Auf einer Internetseite des Ministeriums finden sich die jeweils aktuellen Anforderungen. Auch die Länder Rheinland-Pfalz und Bayern haben hierzu Initiativen entwickelt.
Die Gebote der Ressourcenschonung und der Abfallvermeidung verpflichten öffentliche Auftraggeber, den Einsatz von Recycling-Baustoffen zu prüfen. Bei nachgewiesener Eignung sind dann bevorzugt güteüberwachte Sekundärbaustoffe zu verwenden, um die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einzuhalten. Das Bundesumweltministerium arbeitet aktuell an neuen Vorgaben für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe aus industriellen Herstellungsprozessen oder aus Aufbereitungs-/Behandlungsanlagen (Abfälle, Produkte), wie zum Beispiel Recycling-Baustoffe (Bauschutt), Schlacken oder Gleisschotter. Die entsprechende Verordnung soll Teil einer geplanten Mantelverordnung Grundwasser, Ersatzbaustoffe, Deponieverordnung, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden.
Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen
Bereits Anfang 2012 verabschiedete das Bundeskabinett das deutsche Ressourceneffizienzprogramm. Auch die Novellierung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung soll weitere umweltbezogene, wirtschaftliche und soziale Indikatoren enthalten. Für eine gute Ökobilanz von Gebäuden empfiehlt sich grundsätzlich, dass sich alle verwendeten Stoffe später möglichst sortenrein und effizient trennen lassen. Für LED-Lampen gelang dies beispielsweise der Fraunhofer-Projektgruppe für Wertstoffkreisläufe und Ressourcenstrategie.