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Treibhausgasbilanzierung & Carbon Footprints: Neue Anforderung im Kriterienkatalog der öffentlichen Auftragsvergabe

Teil 1

Die nationalen Klimaschutzziele stehen fest: Die Bundesverwaltung muss bis 2030 klimaneutral werden, dies verlangt das novellierte Klimaschutzgesetz von 2021. Einzelne Länder und Kommunen haben sich noch ehrgeizigere Ziele gesetzt und liefern sich einen Wettstreit bei den Klimaschutzmaßnahmen.

Klimaschutz der neue Erfolgsfaktor für Wirtschaft und Industrie

Ob das ehrgeizige Vorhaben der Politik gelingen wird und die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden können, steht noch lange nicht fest. Die Richtung ist jedoch unumkehrbar und klar vorgegeben: Wer nicht bereits heute damit beginnt, seine Treibhausgase zu erfassen und kontinuierlich Emissionen zu vermeiden, wird in den nächsten Jahren mit erheblichen Hürden zu kämpfen haben.

Um es in aller Deutlichkeit auszudrücken: Unternehmen, die den Klimaschutz nicht ernstnehmen, werden auf den Märkten der Zukunft keinen Platz mehr finden. Dies gilt umso mehr, je stärker ihr wirtschaftlicher Erfolg von der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand abhängt.

Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen

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Der erste Schritt: die Statusanalyse
Wie ist meine Treibhausgasbilanz, wie kann ich sie verbessern?

Vielen fehlt noch die konkrete Vorstellung, worum es bei der Treibhausgasbilanzierung geht und was da alles auf uns zukommt.

  • Werden nur die direkten Treibhausgasemissionen erfasst und vermieden oder betreffen die Anforderungen auch indirekte Emissionen, die von Verwaltung und Wirtschaft nur mittelbar verursacht werden?
  • Wie sind diese Emissionen zu fassen und zu werten?
  • Und wie berechnet man eine Treibhausgasbilanz, um daran die Erfolge der Reduzierungsinitiativen zu messen?

Noch ist der Weg zu einem klimaneutralen Deutschland nicht klar definiert. Doch eins zeigt sich deutlich: die Beschaffungstätigkeit und damit die öffentliche Auftragsvergabe werden künftig im Zeichen von Klimaschutzbemühungen stehen.

Klimaschutz als dominierendes Kriterium bei der Auftragsvergabe?

Und das betrifft jeden, der mit der öffentlichen Hand zusammenarbeitet. Denn neben dem Preis wird Ihnen künftig eine weitere „Währung“ abverlangt: Die Menge der Treibhausgasemissionen, die mit Ihrer Leistung in Zusammenhang steht. Und die müssen Sie schon vor der Angebotsabgabe kennen – als Treibhausgasbilanz, auch Klimafußabdruck oder Carbon Footprint genannt.

Fazit: Ihr Carbon Footprint zeigt, wo Sie stehen

Der Carbon Footprint ist prinzipiell ein einfaches Mittel, die Klimafreundlichkeit von Unternehmen, Produkten oder Leistungen übersichtlich darzustellen. Unter dem Begriff Carbon Footprint wird allgemein die Menge an Kohlenstoffdioxid­Äquivalenten (CO2e) verstanden, die durch eine Aktivität, ein Produkt, eine Organisation, eine Stadt oder ein Land verursacht wird.

Doch so einfach das allgemeine Verständnis von Carbon Footprints auch ist – die Erfassung und Berechnung hat es in sich und kann – je nach Betrachtungsbereich – äußerst aufwendig sein. Denn die Standards, die heute für die Erstellung eines Carbon Footprint herangezogen werden, fordern ein beachtliches Maß an organisatorischem Aufwand. ISO 14064, ISO 14067, Greenhouse Gas Protocol – egal, auf welches Regelwerk Sie zurückgreifen, eine Treibhausgasbilanz ist mehr als eine schnell zusammengetragene Tabelle mit einer Summe am Ende.

Mehr zur Erstellung des eigenen Carbon Footprint lesen Sie im zweiten Teil.