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Nachhaltigkeit: Digital-Trends bei der öffentlichen Verwaltung

Auch die Verwaltung hat ihre Digitalisierung nutzerorientiert, effizient und innovativ zu gestalten. Basis dafür sind Vorgaben wie die „Digitale Agenda“, das Projekt Digitale Verwaltung 2020 und das E-Government-Gesetz. Als rechtlicher Rahmen verpflichtet es die Verwaltung zum Ersetzen der Papierform – unter anderem durch elektronische Zugänge und Nachweise.

Nachhaltigkeit digital

Seit Oktober 2018 ist die elektronische Vergabe die Regel bei einer EU-weiten Ausschreibung oberhalb der EU-Schwellenwerte. Im Unterschwellenbereich haben die deutschen Bundesländer die Bestimmungen für Liefer- und Dienstleistungen oft abweichend von der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) festgesetzt. Bei nationalen Bauausschreibungen ist es dem Auftraggeber überlassen, in welcher Form im Vergabeverfahren kommuniziert wird. Allgemein lässt sich sagen: Um elektronische Angebote und Teilnahmeanträge abgeben und sich an der elektronischen Kommunikation beteiligen zu können, müssen sich Unternehmen an der jeweiligen Vergabeplattform anmelden. Mit ihrer Registrierung werden sie nach dem Abruf von Vergabeunterlagen sogar stets über deren Änderung oder über Antworten zu Bewerber- oder Bieterfragen informiert. Im Gegenzug erhalten die Verwaltungen digital schneller und materialschonender Daten, die sie durchgängig verwenden können.

Einen positiven Effekt auf die Umwelt kann auch die Virtualisierung von Computerressourcen bieten: Der Einsatz virtueller Maschinen und Dienste erlaubt einen skalierbaren Betrieb von IT-Systemen, die sich je nach Bedarf auf die vorhandene Serverinfrastruktur aufteilen lassen. Rechenzentren sind zudem einfach erweiterbar, da weniger spezialisierte Hardwaresysteme bei flexibler Nutzung der Ressourcen benötigt werden. Auch in der Verwaltung geht der Trend so zum Cloudcomputing. Es erleichtert, Konzepte der Green IT umzusetzen und Rechner effizient zu nutzen.

Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen

  • Gute Gründe für Nachhaltigkeit
  • Nachhaltige Beschaffung im Vergaberecht
  • Nachhaltigkeitskriterien im Vergabeprozess verschiedener Produktkategorien
  • Strategien und Maßnahmen
Hier geht’s zum Ratgeber

 

 

Hard- und Softwareprodukte

Für die öffentliche Hand gibt es inzwischen klare Vorgaben, energieeffiziente Hardware zu beschaffen. Leitfäden dafür sind „Energieeffiziente IKT in der Praxis“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie „Green IT“ von der Bundesbeauftragten für Informationstechnik. 

Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit haben ebenfalls Relevanz für die zu beschaffende Software. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt in seiner Studie 22/2015 zur Grünen Software. Aspekte wie Benchmarks, Kriterien im im Entwicklungsprozess für Anwendungen und Rechenzentren sowie das Nutzer- und Verursacherverhalten als Ansatzpunkte. Konkretes Beispiel: Für das Entwickeln von Apps für mobile Endgeräte ist das Maximieren der Akkulaufzeit eine wichtige Anforderung. Softwareentwickler sollten die Aktivitäten der „EASED-Workshops“ (Energy Aware Software-Engineering and Development) und die Forschung „Green Software Engineering“ verfolgen und sich dort einbringen.

Vergabe

Stichwort „nachhaltige Beschaffung“: Bei der Vergabe von Bauleistungen und für Wettbewerbe kann der öffentliche Auftraggeber das Nutzen elektronischer Mittel für die Bauwerksdatenmodellierung verlangen. Dementsprechend sind innerhalb einer produktneutralen Ausschreibung Leistungen mit Building Information Modeling (BIM) einforderbar und BIM-bezogene Eignungs- und Zuschlagskriterien festlegbar. Vorteil von BIM: Es kann eine integrierte Prozesskette – von der ersten Idee bis hin zum kompletten Lebenszyklus einer Immobilie – abbilden.