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Offenlegung nicht finanzieller Infos

Die Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU zur Corporate Social Responsibility (CSR) in deutsches Recht bringt strengere Vorschriften zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit mit sich. Die Bundesregierung hat im März 2017 das „CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“ zur Offenlegung von nichtfinanziellen und die Diversität betreffenden Informationen beschlossen. Dies hätte eigentlich schon bis zum 6. Dezember 2016 passieren müssen. Damit erfolgt nun aber erstmals eine Regulierung der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen. Diese können sich auf geeignete internationale, europäische oder nationale Leitlinien stützen, zum Beispiel die Global Reporting Initiative (GRI)  und den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Beide sind primär auch als Instrumente für die Berichterstattung gedacht.

Anwendungsbereich

Die neuen Pflichten betreffen große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen – mit jeweils mehr als 500 Mitarbeitern,
Umsatzerlösen von mehr als 40 Millionen Euro oder Bilanzsummen von mehr als 20 Millionen Euro. Sie müssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, das Gesetz anwenden und eine so genannte nichtfinanzielle Erklärung im (Konzern-)Lagebericht oder alternativ einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht abgeben. Letzterer ist spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag/Bilanzstichtag mit Bezug auf dasselbe Geschäftsjahr zu veröffentlichen. Von der Berichtspflicht befreit sind Tochterunternehmen, die in einen Konzernabschluss eines Mutterunternehmens – innerhalb und außerhalb der Europäischen Union – einbezogen sind.

Die neuen Anforderungen sind in erster Linie von börsennotierten Unternehmen zu erfüllen. Die Betroffenen sollen in dieser Erklärung Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte, zur Korruptionsbekämpfung und zur Diversifizierung machen. Die hierbei verfolgten Konzepte, die angewandten Due-Diligence-Prozesse, die Ergebnisse und wesentlichen Risiken sowie die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind zu beschreiben. Sofern ein Unternehmen beispielsweise über kein Konzept zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung verfügt, hat es dies anstelle der geforderten Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung klar und begründet zu erläutern. Ein kostenloses Whitepaper zur CSR-Berichtspflicht steht im Internet bereit.

 

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Nachhaltigkeit als Teil der Geschäftspolitik

Die von den Unternehmen gewählten Leitlinien müssen in den Geschäftsberichten genannt werden und die gesetzlich geforderten Mindestinhalte abdecken. Sollten Unternehmen ihre nichtfinanzielle Erklärung ohne ein nationales, europäisches oder internationales Rahmenwerk erstellen, müssen sie dies begründen. Der Aufsichtsrat eines Unternehmens kann eine externe, inhaltliche Prüfung des Berichts beauftragen. Bei Nichteinhaltung der Berichtspflicht drohen Bußgelder.

Da die Themen Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Lebenszyklus somit jetzt für große Unternehmen immer wichtiger werden, ist davon auszugehen, dass dies künftig auch zunehmend für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Städte, Gemeinden und Kommunen gilt. Weitere Informationen zum Thema CSR und den dazugehörigen Aktivitäten der Bundesregierung gibt es ebenfalls im Internet.