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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Vergabe24 GmbH

Stand: April 2021

Die Vergabe24 GmbH betreibt die Vergabeplattform Vergabe24.de im Auftrag der Ausschreibungsdienste

  • B_I MEDIEN GmbH, Faluner Weg 33, 24109 Kiel
  • Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH, Himmelgeister Str. 103 – 105, 40225 Düsseldorf
  • Gisela Husemann Verlag e.Kfr., Wartburgstraße 6, 99817 Eisenach
  • eVergabe.de GmbH, Messering 5, 01067 Dresden
  • Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart
  • Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH und Staatsanzeiger eServices GmbH, Arnulfstr. 122, 80636 München

§ 1 Geltungsbereich, Änderungen

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung von Vergabe24.de durch Kunden der Ausschreibungsdienste und Besucher der Webseiten („Nutzer“). Sie umfassen alle angebotenen Funktionalitäten, Anwendungen und Dienstleistungen. Diese AGB gelten nicht für Vergabestellen, insbesondere nicht für die Nutzung der Softwarelösungen AI Vergabemanager und Vergabe24 Upload. Sie gelten ferner nicht für Leistungen, die die Ausschreibungsdienste außerhalb der Vergabeplattform Vergabe24.de erbringen, insbesondere nicht für das Produkt „Vergabe24 direkt“.
  2. Änderungen der AGB teilt Vergabe24 mindestens vier Wochen vorab durch eine entsprechende Meldung im Nutzer-Postfach auf Vergabe24.de mit. Die Meldung enthält einen Link zur Neufassung. Wird den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Kenntnisnahme schriftlich widersprochen, gelten diese als angenommen. Andernfalls kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

§ 2 Beschreibung der Plattform

  1. Vergabe24.de ermöglicht die Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen. An Ausschreibungen interessierten Unternehmen oder Personen gewährt die Plattform die Suche nach Bekanntmachungen und direkt oder indirekt den Zugang zu Vergabeunterlagen.
  2. Die Ausschreibungsdienste gewähren Zugang zu voneinander unabhängigen, jedoch auf einer Plattform zusammengefassten Datenbeständen. Für alle Leistungen im Zusammenhang mit deren Nutzung ist Vertragspartner, wessen Datenbestände betroffen sind. Es gilt folgende regionale Zuordnung:
Region Ausschreibungsdienst
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, SaarlandStaatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
BayernVerlag Bayerische Staatszeitung GmbH und Staatsanzeiger eServices GmbH
Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, BremenB_I MEDIEN GmbH
Nordrhein-WestfalenDeutsches Ausschreibungsblatt GmbH
Sachsen, Sachsen-AnhalteVergabe.de GmbH
ThüringenGisela Husemann Verlag e.Kfr.
Deutschland bzw. mehrere TarifregionenVergabe24 GmbH
Europa (alle europaweiten Ausschreibungen)Vergabe24 GmbH

3. Die Leistungen für Bieter umfassen:

  • die Suche nach öffentlichen Ausschreibungen mit der Möglichkeit, Suchprofile zu hinterlegen,
  • die Bestellung von Vergabeunterlagen zum Download oder in Papierform,
  • das Herunterladen elektronischer Vergabeunterlagen,
  • das Herunterladen des Vergabe24 BIETERCOCKPIT,
  • die Angebotsabgabe mit dem Vergabe24 BIETERCOCKPIT.

Die Ausschreibungssuche wird in den unter https://www.vergabe24.de/auftragnehmer/preise-und-bestellung/ veröffentlichten Bezugsformen angeboten. Die Ausschreibungsdienste behalten sich vor, die Leistungen zu modifizieren. Hierüber wird der Nutzer unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen informiert. § 1 Abs. 2. gilt entsprechend.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Mit Klick auf den Bestellbutton im letzten Schritt der Registrierung/Buchung kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem/den Ausschreibungsdienst/en zustande. In einer gesonderten E-Mail erhält der Nutzer anschließend seine Vertragsbestätigung im PDF-Format als Anhang.
  2. Für die Berechnung von Fristen, Laufzeiten etc. im Rahmen der abgeschlossenen Verträge ist das Datum des Ersten des auf die Buchung folgenden Monats maßgeblich. Bei Vergabe24 Schnupperabonnements erfolgt die Abrechnung ab Buchungsdatum.
  3. Die Ausschreibungsdienste haben das Recht, den Abschluss eines Vertrags über einen kostenlosen Testzugang oder ein vergünstigtes Schnupperabonnement zu verweigern, sofern der Nutzer bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen kostenlosen oder vergünstigten Zugang genutzt hat.

§ 4 Preise, Inkasso, Zahlungsverzug

  1. Die Preisliste ist unter https://www.vergabe24.de/auftragnehmer/preise-und-bestellung/ abrufbar. Die Preise für Seminare und Webinare werden im Bereich Seminare & Veranstaltungen unter https://www.vergabe24.de/service/seminare-und-veranstaltungen/ angezeigt.
  2. Die Abrechnung der Abonnements erfolgt im Voraus als Gesamtbetrag für die gebuchte Laufzeit des Abonnements. Abrechnungsbeginn ist mit Ausnahme der Schnupperabonnements der Monatserste des auf die Buchung folgenden Monats. In der ersten Abrechnungsperiode wird das Entgelt anteilig bis zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode (30.06. bzw. 31.12.) berechnet, in den Folgejahren kalenderjahresecht.
  3. Seminare und Webinare werden abgerechnet, wenn deren Durchführung sichergestellt ist. Die Bezahlung erfolgt im Voraus während der Buchung. Die Rechnungen sendet der Veranstalter per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse.
  4. Preiserhöhungen werden dem Nutzer so rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist. Macht der Nutzer hiervon keinen Gebrauch, wird die Preiserhöhung wirksam.
  5. Die Vergabe24 GmbH ist von den Ausschreibungsdiensten ermächtigt, die folgenden Leistungen gegenüber den Nutzern im eigenen Namen abzurechnen und dafür fällige Entgelte – notfalls gerichtlich – einzuziehen:
  • Ausschreibungssuche für Deutschland sowie für alle Regionen. Letzteres gilt nicht für die Region Bayern und für die anderen Regionen nur dann, soweit mehrere Regionen abonniert sind.
  • Einzelabruf von Ausschreibungen für alle Regionen, soweit mehrere Regionen abonniert sind.
  • Bestellungen von Vergabeunterlagen direkt über Vergabe24.de

6. Gerät der Nutzer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist die Vergabe24 GmbH berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren.

§ 5 Nutzung der Vergabeplattform

  1. Die persönliche Zugangskennung des Nutzers (Nutzername, Passwort) ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Nutzer darf sie Dritten nicht zugänglich oder sonst nutzbar machen. Dritte sind auch Mitarbeiter/innen des Unternehmens des Nutzers, soweit sie nicht in Vertretung für den Nutzer handeln. Sollen mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens die Plattform parallel nutzen können, sind hierfür mehrere Zugänge zu buchen.
  2. Die zugänglichen Daten und Dokumente sind nur für seinen eigenen persönlichen oder dienstlichen Gebrauch bestimmt. Bekanntmachungstexte und Vergabeunterlagen dürfen Dritten nicht in einer Weise nutzbar gemacht werden, die diesen den Abschluss eines entgeltlichen Abonnements erspart. Die elektronischen Dokumente/Bekanntmachungstexte dürfen nicht wiederholt und systematisch in eine Datenbank oder ein Netzwerk eingestellt werden, welche(s) Dritten, die nach Bekanntmachungstexten und/oder Vergabeunterlagen recherchieren möchten, zugänglich ist. Ebenso unzulässig ist es, die Dokumente/Bekanntmachungstexte wiederholt und systematisch an solche Dritte zu übersenden.
  3. Sofern der Nutzer die Bestimmungen der Absätze 1. oder 2. missachtet, ist der Ausschreibungsdienst berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Zugang zu sperren. Darüber hinaus schuldet der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages aller Produkte und Leistungen, die er im betroffenen Kalenderjahr über die Vergabeplattform Vergabe24.de bezogen hat. Dem Nutzer verbleibt dabei die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei.
  4. Um einer missbräuchlichen Nutzung der Plattform vorzubeugen, kann der Ausschreibungsdienst eine ungewöhnlich intensive Nutzung der Plattform beobachten und ggf. unterbinden. Eine ungewöhnlich intensive Nutzung liegt vor, wenn der Nutzer
  • wenigstens einmal pro Woche branchenunabhängig den kompletten Bestand an Bekanntmachungen, der für eine bestimmte Region bereitgestellt wurde, aufruft; oder
  • regelmäßig über einen Zeitraum von 4 Wochen innerhalb einer Woche mehr als 100 Ausschreibungen aufruft und der durchschnittliche Zeitabstand zwischen den Aufrufen von Bekanntmachungen weniger als 30 Sekunden beträgt.

In beiden Fällen besteht der Verdacht, dass der Nutzer gegen Absätze 1. oder 2. verstößt. Sodann darf der Ausschreibungsdienst das Nutzerverhalten über einen Zeitraum von 3 Monaten protokollieren. Stellt der Ausschreibungsdienst hierbei ein vergleichbares Nutzerverhalten fest, gibt er dem Nutzer Gelegenheit, binnen 14 Kalendertagen nachzuweisen, dass die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung nicht besteht. Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann der Ausschreibungsdienst den Vertrag fristlos kündigen und den Zugang sperren. Vom Nutzer bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet, auch soweit sie künftige Zeiträume betreffen.

5. Der Nutzer hat sämtliche Dateien, die er an oder über die Plattform übermittelt, zuvor mit einem aktuellen Prüfprogramm auf Bestandteile zu untersuchen, die Computer oder Software beschädigen oder deren Sicherheit beeinträchtigen können. Es dürfen nur solche Dateien übermittelt werden, die hiervon frei sind.

§ 6 Bestellung von Vergabeunterlagen

  1. Die über Vergabe24.de bestellbaren Vergabeunterlagen stellen Vergabestellen zur Verfügung; sie sind für deren Inhalt und Vollständigkeit ausschließlich verantwortlich.
  2. Bei kostenfreien oder vergünstigten Zugängen kann die Möglichkeit der Bestellung von Vergabeunterlagen eingeschränkt werden.
  3. Entgelte für Vergabeunterlagen legen in der Regel die Vergabestellen fest. Sie sind in der Bekanntmachung veröffentlicht. Ist ein Ausschreibungsdienst mit Auslieferung und Abrechnung der Vergabeunterlagen beauftragt, schließt der Nutzer einen Liefervertrag mit dem Ausschreibungsdienst.
  4. Teilweise stehen Vergabeunterlagen komplett oder in Teilen nur zur Ansicht zur Verfügung. Diese kostenfreie Voransicht ist für die tatsächliche Anfertigung von Angeboten weder vorgesehen noch geeignet. Sollte der Nutzer diese Voransicht für andere Zwecke als die bloße Einsichtnahme verwenden, übernehmen die Ausschreibungsdienste keine Haftung.

§ 7 Bietersoftware Vergabe24 BIETERCOCKPIT

  1. Das Vergabe24 BIETERCOCKPIT ermöglicht die elektronische Bearbeitung der Vergabeunterlagen sowie die elektronische Angebotsabgabe, sofern die Vergabestelle diese zulässt und ein mit dieser Software kompatibles eVergabe-System nutzt.
  2. Bei Installation des Vergabe24 BIETERCOCKPIT sind die Lizenzbedingungen des Herstellers zu akzeptieren. Mit dem Herunterladen der Software schließt der Nutzer einen Softwarenutzungsvertrag mit der Vergabe24 GmbH ab.
  3. Die Nutzung des Vergabe24 BIETERCOCKPIT ist für die Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen, freihändigen bzw. Verhandlungsvergaben, nicht offenen Verfahren (EU) und Verhandlungsverfahren (EU) kostenfrei; im Übrigen kostenpflichtig. Die Preise sind auf Vergabe24.de im Bereich „Auftragnehmer/ Preise und Bestellung“ angegeben.

§ 8 Teilnahme an Seminaren und Webinaren

  1. Die Buchung von Seminaren und Webinaren erfolgt über die Buchungsfunktion auf Vergabe24.de unter https://www.vergabe24.de/service/seminare-und-veranstaltungen/
  2. Eine Stornierung der Buchung ist bis 2 Werktage vor dem Tag der Veranstaltung kostenfrei möglich. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich.
  3. Die Vergabe24 GmbH hat das Recht, Seminare und Webinare aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Referenten oder höherer Gewalt vor. Bei Absage erfolgt keine Berechnung des Entgeltes. Bereits bezahlte Beträge werden erstattet.
  4. Bei der Teilnahme an einem Webinar ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Webinar-Plattform, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor dem Webinar zu testen. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des Teilnehmers, ggf. auch während des Webinars, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.
  5. Die Zugangslinks zu den Webinaren oder dem Online-Kurs dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Erlangt der Veranstalter Kenntnis davon, dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt.
  6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer oder der Referenten, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit dem Webinar Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen.
  7. Die Seminare und Webinare wie auch die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder veröffentlicht bzw. öffentlich zugänglich gemacht werden.
  8. Für die Seminare und Webinare gilt ein Aufzeichnungsverbot. Sämtliche Bild- und Tonaufzeichnungen sind ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters nicht erlaubt.

§ 9 Gewährleistung/Haftung

  1. Vergabe24.de ist grundsätzlich rund um die Uhr verfügbar. Die eingesetzten Server werden regelmäßig gesichert. Gleichwohl kann aus technischen Gründen keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Vergabeplattform jederzeit oder zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht. Entgeltanteile wegen Ausfallzeiten werden nur erstattet, soweit diese 72 Stunden überschreiten und der Kunde auf sein Verlangen hin nicht durch den Ausschreibungsdienst ersatzweise anderweitig mit Ausschreibungen für die abonnierte Region beliefert wird.
  2. Soweit der Nutzer über die Vergabeplattform Daten übermittelt, sollte er Sicherheitskopien anfertigen. Eine Haftung für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste ist ausgeschlossen. Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Die Ausschreibungsdienste haften für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) verursacht haben. Im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung der Ausschreibungsdienste oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für zugesicherte Eigenschaften und Garantien bleibt hiervon unberührt. Für zurechenbare Schäden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften die Ausschreibungsdienste unbeschränkt. Im Übrigen haften die Ausschreibungsdienste nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die Ausschreibungsdienste übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihnen übermittelten Informationen. Gleiches gilt für die Rechtzeitigkeit der Veröffentlichung, soweit diese auftragsgemäß erfolgt.
  5. Die Ausschreibungsdienste sind berechtigt, die Vergabeplattform zum Zwecke der Wartung vorübergehend abzuschalten. Ansprüche des Nutzers deswegen sind ausgeschlossen, sofern die Ausfallzeit je Kalenderquartal weniger als 72 Stunden beträgt.

§ 10 Datenschutz

  1. Die Ausschreibungsdienste weisen darauf hin, dass die Nutzerdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Personenbezogene Daten, die die Ausschreibungsdienste im Rahmen der Registrierung oder auf andere Weise erhalten haben, werden die Ausschreibungsdienste nicht an Dritte weitergeben. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe an mit der Erfüllung an Vertragspflichten beauftragte Dritte, die ausschließlich zu diesem Zwecke erfolgt.
  2. Abgegebene elektronische Angebote gehen verschlüsselt und über eine verschlüsselte Leitung in ein gesichertes virtuelles Postfach ein, auf welches weder die Vergabe24 GmbH noch Dritte Zugriff haben.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. a) Jahresabonnements werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind zum Kalenderjahresende kündbar. Die Kündigung muss bis zum 30. November eingehen. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf des auf die Buchung folgenden Kalenderjahres möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.
    b) Thüringer Einzelkunden: Jahresabonnementverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung muss bis vier Wochen vor Ablauf des Berechnungszeitraums schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement um weitere zwölf Monate.
    c) Einzelkunden Sachsen und Sachsen-Anhalt: Jahresabonnementverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Berechnungszeitraums in Textform erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement um weitere zwölf Monate.
  2. a) Halbjahresabonnements werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können zum Ende des auf die Bestellung folgenden Kalenderhalbjahres gekündigt werden, wobei die Kündigung bis zum 31. Mai bzw. 30. November eingegangen sein muss. Vor dem Kalenderhalbjahr liegende Zeiträume werden anteilig berechnet. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement jeweils um ein weiteres Kalenderhalbjahr.
    b) Thüringer Einzelkunden: Halbjahresabonnementverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung muss bis vier Wochen vor Ablauf des Berechnungszeitraums schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement um weitere sechs Monate.
    c) Einzelkunden Sachsen und Sachsen-Anhalt: Halbjahresabonnementverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Berechnungszeitraums in Textform erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement um weitere sechs Monate.
  3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Kündigung bei dem/den Vertragspartner/n oder der Vergabe24 GmbH entscheidend. Ist eine der abonnierten Regionen das Bundesland Bayern, ist die Kündigung zusätzlich an die Staatsanzeiger eServices GmbH zu richten. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum maßgeblich, an dem die letzte Kündigung eingeht.
  4. Mit der Kündigung des Abonnements wird gleichzeitig der Nutzungsvertrag für das Vergabe24 BIETERCOCKPIT zum Ende des laufenden Kalenderjahres gekündigt. Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Berechtigung zum Herunterladen der Vergabeunterlagen jederzeit zu beenden. In diesem Fall wird gleichzeitig der Nutzungsvertrag für das Vergabe24 BIETERCOCKPIT zum Ende des laufenden Kalenderjahres gekündigt.
  5. Die Vergabe24 Schnupperabonnements „Premium“ und „Standard“ müssen spätestens 14 Tage vor Ablauf gekündigt werden. Andernfalls gehen sie in das Vergabe24 Deutschland-Abonnement über. Das Vergabe24 Schnupperabonnement-Light endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 12 Sonstiges

  1. Die Ausschreibungsdienste können mit der Erbringung einzelner Leistungen Dritte beauftragen (z. B. Abonnentenverwaltung, Inkasso, Druck- und Logistikdienstleistungen). Dabei stellen sie sicher, dass die Regelung über den Datenschutz beachtet und die Erfüllung der Vertragspflichten gewährleistet wird.
  2. Auf die vorliegenden AGB sowie das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Regelungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.
  3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Ausschreibungsdienstes, mit dem das Vertragsverhältnisbesteht. Besteht ein Vertragsverhältnis mit mehreren Ausschreibungsdiensten, ist Gerichtsstand der Sitz der Vergabe24 GmbH.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vergabe24 GmbH können Sie sich hier als PDF herunterladen.

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