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Vergaberecht, Vergabelexikon

Öffentlicher Auftrag

Ein öffentlicher Auftrag ist ein entgeltlicher Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Er dient der Beschaffung von Leistungen (Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen sowie konzessionen). §103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) definiert den Begriff Er ist von Konzessionen i.S.v. § 105 GWB abzugrenzen.

Glossar
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