Vergabelexikon

Auskömmlichkeit des Angebots

Im Rahmen der Angebotswertung prüft der Auftraggeber, ob die eingereichten Angebote auskömmlich sind. Das ist nicht der Fall, sofern ein Angebot anhand vorliegender Unterlagen über die Preisermittlung im Verhältnis zu den zu erbringenden Leistungen ungewöhnlich niedrig erscheint. 

In diesen Fällen verlangt der Auftraggeber von den Bietern Aufklärung über die Ermittlung der Preise, gegebenenfalls unter Festlegung einer zumutbaren Antwortfrist, vgl. § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A, § 60 Abs. 1 VgV. 

Bestehen auch nach Aufklärung des Angebotsinhaltes Zweifel über die Auskömmlichkeit des Angebotes, darf der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV, § 16d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. 

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte 

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

Werden Sie zum Experten

In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr unter +49 345 122601-31.