Vergabelexikon
Bedarfsermittlung
Bevor der Auftraggeber ein Vergabeverfahren einleitet, hat er zunächst seinen Beschaffungsbedarf zu ermitteln. Die Erarbeitung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Denn der Auftraggeber kann die zu erbringende Leistung nur dann eindeutig und erschöpfend beschreiben, wenn er sich über Inhalt und Umfang seines Bedarfs im Klaren ist.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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