Vergabelexikon
Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
Der DVA setzt sich zusammen aus Mitgliedern wichtiger öffentlicher Auftraggeber und Mitgliedern aus Wirtschaft und Technik auf Auftragnehmerseite und erarbeitet und schreibt die VOB fort. Die Zusammensetzung des DVA soll die Ausgewogenheit der VOB gewährleisten.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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