Vergabelexikon

Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)

Der DVA setzt sich zusammen aus Mitgliedern wichtiger öffentlicher Auftraggeber und Mitgliedern aus Wirtschaft und Technik auf Auftragnehmerseite und erarbeitet und schreibt die VOB fort. Die Zusammensetzung des DVA soll die Ausgewogenheit der VOB gewährleisten. 

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte 

 

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

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In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

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