Vergabelexikon
e-Government
Electronic Government bezeichnet den verstärkten Einsatz von IT-Techniken im Bereich von Regierungs- und Verwaltungsprozessen. Im Vergaberecht bedeutet e-Government insbesondere, dass der öffentliche Auftraggeber mit den Bewerbern bzw. Bietern auf elektronischem Wege unter Nutzung elektronischer Mittel kommuniziert.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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