Vergabelexikon

e-Government

Electronic Government bezeichnet den verstärkten Einsatz von IT-Techniken im Bereich von Regierungs- und Verwaltungsprozessen. Im Vergaberecht bedeutet e-Government insbesondere, dass der öffentliche Auftraggeber mit den Bewerbern bzw. Bietern auf elektronischem Wege unter Nutzung elektronischer Mittel kommuniziert. 

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte 

 

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In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

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