Vergabelexikon

eForms

Seit dem 25. Oktober 2023 müssen öffentliche Auftraggeber zwingend die neuen eForms als Standardformulare für europaweite Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED) verwenden. Die Einführung basiert auf der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 und ihrer Erweiterung 2022/2303. Mit der Einführung der eForms wird eine standardisierte Datenarchitektur geschaffen, die einen Wechsel von den bisherigen in Papierform orientierten Formularen hin zu einer rein technischen Beschreibung der zu veröffentlichenden Bekanntmachungs-Daten vollzieht.  

Mit dem neuen § 10a VGV wird der entwickelte „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ zentral umgesetzt. Bevor die Bekanntmachungsdaten an TED übermittelt werden, durchlaufen sie einen komplexen Prozess innerhalb Deutschlands. Diese eForms-DE basieren zwar auf den von der EU entwickelten eForms, weisen jedoch verpflichtende Felder auf, deren Ausfüllung von der EU als fakultativ angesehen wurde.  

Insgesamt soll mit der Einführung der eForms der Verwaltungsaufwand verringert werden, die Datenqualität verbessert werden, Vergabeverfahren für die Bürger transparenter werden, Bekanntmachungen leichter aufzufinden sein und die E-Vergabe als digitale Transformation gestärkt werden. 

 

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte 

 

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