Vergabelexikon
einfache elektronische Signatur
Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet (Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO).
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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