Vergabelexikon
Ex-Ante Bekanntmachung
Nach § 20 Abs. 4 VOB/A informieren öffentliche Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen oder in einem Beschafferprofil über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von EUR 25.000 netto.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
Sie haben Fragen?
Kontakt