Vergabelexikon

Freiberufliche Leistungen

Freiberufliche Leistungen werden u.a. von Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälten und Steuerberatern erbracht. §§ 73 ff. VgV sehen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen, besondere Vorschriften vor. Die Vergabe für freiberufliche Leistungen erfolgt in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, da der Leistungsgegenstand ohne die Expertise des Bieters vorab oft nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte 

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In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

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