Vergabelexikon

Öffentliche Hand

„Öffentliche Hand“ ist die Sammelbezeichnung für alle Organisationen des öffentlichen Rechts als Träger eines Unternehmens. 

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte   

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

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In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

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