Vergabelexikon

Vergabeakte

Die Vergabeakte umfasst die gesamte Dokumentation eines Ausschreibungs-, Vergabe- und Nachprüfungsverfahrens einschließlich Vorakten, Beiakten, Gutachten und Auskünften, die notwendig sind, um die Rechtmäßigkeit einer Vergabeentscheidung beurteilen zu können, vgl. § 8 Abs. 2 VgV. 

Bei Einleitung eines Vergabeverfahrens ist die gesamte Vergabeakte durch den öffentlichen Auftraggeber an die Vergabekammer zu übermitteln. 

  • Vgl.Vergabevermerk 

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte   

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