Zwecks Markt- und Kostenerkundung zu Ausschreibungsbeginn sollte der öffentliche Auftraggeber andere Vergabestellen und nicht potenzielle Bieterunternehmen anfragen.
Doch lieber selber machen? Mit einem Interessenbekundungsverfahren entscheidet die öffentliche Hand, ob sie eine Ausschreibung veröffentlicht oder selber das Projekt verwirklicht.