Vergaberecht & Ökosiegel: Einschätzung

Umweltverträglicher Einkauf ist kein neues Thema, auch nicht für die öffentliche Hand. Das Umweltbundesamt (UBA) arbeitet schon sehr lange daran, ganz praktisch mit Leitfäden und Arbeitshilfen öffentlichen Vergabestellen die umweltfreundliche Beschaffung zu erleichtern.

Produktleitfäden und Workshops

Mit der Nutzung der vom UBA erstellten Materialien zeigt sich Dr. Kristin Stechemesser vom Umweltbundesamt (UBA), Fachgebiet Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung, auch zufrieden, wobei sich nicht erfassen lässt, ob der Zugriff eher durch öffentliche Vergabestellen oder Privatpersonen/Unternehmen erfolgt. Laut Beschaffer/-innen decke das Angebot des UBA die Grundlagen sehr gut ab, weiß Stechemesser, eine Nachfrage seitens Vergabestellen nach neuen Produktleitfäden werde wenn möglich bedient. Ergänzend biete die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung Workshops an.

Kristin Stechemesser bedauert, dass die meisten Regelungen im novellierten Vergaberecht keinen verpflichtenden Charakter haben. Die Berücksichtigung von Umweltkriterien im Rahmen einer Ausschreibung liegt weiterhin bei einzelnen Personen bzw. Vergabestellen. „Da leider immer noch zu häufig die umweltfreundlichere Produktalternative als zu teuer eingestuft wird, ist die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sicherlich ein größerer ‚Türöffner‘ im Sinne eines Umdenkens hin zu einer umweltfreundlicheren Beschaffung.“

Lebenszykluskosten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten wäre ein weiterer Grund, ökologische Produkte einzukaufen. „Einzelne Umweltkriterien können im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung positiv berücksichtigt werden und damit der umweltfreundlicheren Alternative den Vorrang geben.“

Erst wenn Vergabestellen automatisch die umweltfreundlichere Alternative mit ins Betrachtungsspektrum aufnehmen und damit die umweltfreundlichere Produktalternative infrage kommt, werde die Verwendung von Umweltzeichen im Rahmen der Leistungsbeschreibung oder in der Nachweisführung von Bedeutung sein.

Dr. Kristin Stechemesser sieht noch eine ganze Reihe von Hürden auf dem Weg zur umweltfreundlichen Ausschreibung und Vergabe. Da sind die gesetzlichen KANN-Regelungen. Da fehlt Beschaffungsstellen und Bedarfsträgern das Wissen zur umweltfreundlichen Beschaffung und zu Produktalternativen. Vor allem aber fehlt ein umfassendes Monitoringsystem. Mit diesem könnten für eine umweltfreundliche Beschaffung Ziele gesetzt, könnte die Zielerreichung gesteuert und überprüft werden. Mit einem Monitoringsystem ließen sich Kosten- und Umwelteffekte quantifizieren.

Marktangebot und Vertrauenswürdigkeit

Die Nutzung der Gütezeichen im Rahmen des Vergabeprozesses werde wahrscheinlich erst zunehmend, wenn das Marktangebot wachse und damit die Wahrscheinlichkeit steige, dass ausreichend Anbieter mit Gütezeichen sich am Vergabeverfahren beteiligen. Daher steht das UBA auch im Dialog mit der Anbieterseite, um zur Angebotsausweitung beizutragen. Zusammengearbeitet werde beispielsweise mit dem BITKOM e.V. im Bereich der IT, mit Branchenverbänden der Papier- und Druckerindustrie oder aktuell mit Anbietern von Textilien.

Wichtig ist ein weiterer Punkt: dass angesichts der Ökosiegel-Flut führende Gütezeichen neben ihrem Bekanntheitsgrad ihre Vertrauenswürdigkeit bewahren können, wie das derzeit beim staatlichen Kennzeichen Der Blaue Engel der Fall ist.

Weiterführende Information:
Umweltbewusstsein in Deutschland – Ergebnisse einer Bevölkerungsumfrage

Mehr zum Thema „nachhaltige Beschaffung“ finden Sie in unserem Blog.