Öffentliche Vergabestellen können Ökosiegel in der Leistungsbeschreibung nutzen, müssen Umweltaspekte bei einer öffentlichen Ausschreibung aber nicht berücksichtigen.
Nachhaltigkeit: Bei der Beschaffung durch die öffentliche Hand sollten auch die Lebenszykluskosten in Betracht gezogen werden, um mittelfristig Geld einzusparen.