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Ökolabel: Was ändert die Zulassung?

Es wurde und wird durchaus Aufwand betrieben, um die Nutzung von Öko- und anderen Gütezeichen (auch) für die öffentliche Beschaffung in der Praxis zu erleichtern und effizient zu gestalten. (Vergleiche Beitrag „Ökozeichen: Hilfe bei der Nutzung“) Wie stark wird sich die Zulassung von Umweltzeichen für öffentliche Ausschreibungs– und Vergabeverfahren auf den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) zugunsten einer umweltfreundlichen Beschaffung auswirken?

Europäische Standards gefragt

Die Rechtsexpertin der DIHK Annette Karstedt-Meierrieks äußert sich zurückhaltend. Sie sei eher skeptisch, meint sie. „Ökolabel können nur dann nachhaltig wirken, wenn transparent ist, wer sie vergibt, welche Parameter ein Unternehmen dafür erfüllen muss und welche Inhalte es hat.“ Dafür wären international einheitliche Standards erforderlich, die es bisher nicht gebe.

„Zumindest müsste es angesichts des EU-Binnenmarkts europäische Standards geben. Zudem muss es bei der Freiwilligkeit bleiben.“

 

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Leistungsbeschreibung und Nachweisführung

Auf einen weiteren Aspekt weist Dr. Kristin Stechemesser vom Umweltbundesamt (UBA), Fachgebiet Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung, hin: die Angebotsseite. Stechemesser geht aus von der Unterscheidung der Vergabeverordnung zwischen

  1. den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in § 31 VgV (bzw. § 121 GWB) und
  2. den Anforderungen an die Nachweisführung zur Einhaltung der Leistungsbeschreibung (§33f VgV).

Für die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung (Punkt a) kann laut einem dem UBA vorliegenden Rechtsgutachten in der technischen Leistungsbeschreibung auf ein Umweltzeichen verwiesen werden, erläutert Kristin Stechemesser. Voraussetzung ist, dass die dahinter stehenden Kriterien zum Beispiel im Anhang der Leistungsbeschreibung auffindbar sind. Das heißt beispielsweise, dass die Vergabegrundlagen des Blauen Engel für das Produkt x im Anhang der Leistungsbeschreibung zu finden sind.

Unabhängig davon könne der Auftraggeber künftig zum Nachweis der in der Leistungsbeschreibung formulierten Kriterien unter bestimmten Voraussetzungen (Vergleiche Beitrag „Dezidierte Anforderungen an Ökosiegel“) ein Umweltzeichen wie den Blauen Engel verlangen.

Produktmärkte und Ökolabel

Aus Sicht des Umweltbundesamtes, so Kristin Stechemesser, sind diese beiden Möglichkeiten dann eine Alternative, wenn der Markt ausreichend Waren und Dienstleistungen mit dem jeweiligen Ökolabel anbietet. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, ausreichend Angebote über Produkte zu erhalten, die mit dem konkret benannten Umweltzeichen zertifiziert sind. Andernfalls „ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Nachweis vorrangig über Prüfberichte erfolgt, sodass ein sehr umfassendes Wissen der Beschafferinnen und Beschaffer bzgl. der hinter diesem Ökolabel liegenden Kriterien unabdingbare Voraussetzung ist, um die Kriterien miteinander zu vergleichen.“

Insofern gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, ob die gesetzliche Zulassung von Umweltkennzeichen im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe einen Schub zugunsten der umweltverträglichen Beschaffung bringen wird. Die Durchdringung mit Umweltzeichen ist für Produktgruppen sehr unterschiedlich. Dr. Stechemesser:„Für die Beschaffung von Recyclingpapier ist die konkrete Benennung des Blauen Engel sicher eine Alternative, für Produkte wie Bekleidungstextilien derzeit sicher nicht.“

Lesen Sie mehr zur erfolgreichen nachhaltigen Beschaffung am Beispiel Berlin am 01. Dezember 2016.