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Vergaberecht, Vergabelexikon

Auftrag

Ganz allgemein definiert ist ein Auftrag ein entgeltlicher Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Er dient der Beschaffung von Leistungen (Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen). §103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt den Begriff des öffentlichen Auftrags. Dieser wird zwischen einer staatlichen Institution als Auftraggeber, etwa Stadt, Gemeinde oder Kommune, und einem Unternehmen geschlossen.

Glossar
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