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Vergaberecht, Vergabelexikon

dynamisches Beschaffungssystem

Ein dynamisches Beschaffungssystem ist ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers genügen, § 120 Abs. GWB. In Abgrenzung zu einer Rahmenvereinbarung steht interessierten Unternehmen während der gesamten Laufzeit das dynamische Beschaffungssystem offen; daher der Begriff „dynamisch“. Das dynamische Beschaffungssystem eignet sich insbesondere zum Bezug von Massenverbrauchsgütern in großen Mengen.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

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