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Vergaberecht, Vergabelexikon

Elektronische Kataloge

Elektronische Kataloge sind digitale Verzeichnisse der ausgeschriebenen Bau-, Liefer- oder Dienstleistung und bilden entweder das komplette Angebot oder sind ein Teil dessen, vgl. § 120 Abs. 3 GWB. Nach VgV §27 muss der Auftraggeber aber explizit in der Auftragsbekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Interessensbestätigung darauf hinweisen, dass er diese Form der Angebote akzeptiert. Elektronischen Katalogen können weitere Unterlagen hinzugefügt werden. In der Praxis werden elektronische Kataloge zum Beispiel bei Rahmenvereinbarungen genutzt und enthalten etwa Abbildungen, Produktbeschreibungen oder Preise.

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