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Vergaberecht, Vergabelexikon

Elektronische Siegel

Elektronische Siegel sind Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden, um deren Ursprung und Unversehrtheit sicherzustellen. Elektronische Siegel sollten als Nachweis dafür dienen, dass ein elektronisches Dokument von einer juristischen Person ausgestellt wurde, und sollten den Ursprung und die Unversehrtheit des Dokuments belegen. Anders als die qualifizierte elektronische Signatur, die immer an eine natürliche Person (Identität) gebunden sein muss, bürgt das elektronische Siegel für die Authenzität einer Organisation.

Unterschieden werden wie bei Signaturen fortgeschrittene elektronische und qualifizierte elektronische Siegel. Ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel wird unter Verwendung von elektronischen Siegelerstellungsdaten erstellt, die der Siegelersteller mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner Kontrolle zum Erstellen elektronischer Siegel verwenden kann. Es lässt sich eindeutig dem Siegelersteller zugeordnet. Es ermöglicht die Identifizierung des Siegelerstellers. Es ist zudem so mit den Daten, auf die es sich bezieht, verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.

Ein qualifiziertes elektronisches Siegel ist ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel, das von einer qualifizierten elektronischen Siegelerstellungseinheit erstellt wird und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Siegel beruht.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Thümmel, Schütze & Partner Rechtsanwälte

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