Vergabelexikon
Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer zeichnet sich dadurch aus, dass er sämtliche zu einem Bauvorhaben gehörenden Leistungen erbringt. Er verpflichtet sich somit zur schlüsselfertigen Errichtung des Bauvorhabens. In der Regel führt der Generalunternehmer einen Teil der zu erbringenden Leistung selbst aus, alle anderen Leistungen werden durch den Einsatz von Nachunternehmern erbracht.
- vgl. Generalübernehmer
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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