Vergabelexikon

Interkommunale Kooperation

Auch bei der Zusammenarbeit von öffentlichen Auftraggebern kann ein vergabepflichtiger öffentlicher Auftrag nach § 103 Abs. 1 GWB vorliegen. Unter welchen Voraussetzungen eine vergaberechtsfreie Interkommunale Kooperation möglich ist, ist in § 108 Abs. 6 GWB geregelt. Aufträge für die gemeinsame Erbringung öffentlicher Dienstleistungen sind nach § 108 Abs. 6 GWB dann von der Anwendung des Vergaberechts ausgenommen, wenn die Aufträge ausschließlich zwischen öffentlichen Auftraggebern geschlossen werden, die Durchführung dieser Zusammenarbeit ausschließlich von Erwägungen des öffentlichen Interesses bestimmt wird und die beteiligten öffentlichen Auftraggeber auf dem freien Markt weniger als 20 Prozent der Leistungen anbieten, die durch ihre Zusammenarbeit erfasst sind. Eine Beauftragung eines öffentlichen Auftraggebers durch einen anderen öffentlichen Auftraggeber mit der Erbringung einer Leistung gegen Entgelt wird diese Voraussetzungen im Regelfall nicht erfüllen, da es über den bloßen Leistungsaustausch der Verfolgung eines gemeinsamen Ziels bedarf.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

Werden Sie zum Experten

In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie und einfach an. Wir sind erreichbar unter 0345 12260131 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.