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Vergaberecht, Vergabelexikon

ÖPP

Eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) oder Public-Private-Partnership (PPP) ist eine rechtlich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen aus der Privatwirtschaft. Ziel der ÖPP kann die Finanzierung, der Bau, die Renovierung, die wirtschaftliche Nutzung einer Infrastruktureinrichtung oder die Erbringung einer Dienstleistung sein. Dabei übernimmt das Unternehmen die Verantwortung zur effizienten Erstellung des Projekts und ist ganz oder teilweise für die Finanzierung des Projektes verantwortlich. Daher achtet das Unternehmen besonders auf die Wirtschaftlichkeit des Auftrags. Als Form der funktionalen Privatisierung wird die ÖPP in den Bereichen Verkehr, öffentliche Gesundheit, Bildung, Sicherheit, Abfallwirtschaft sowie Energie- und Wasserversorgung genutzt.

Lesen Sie mehr zum Thema ÖPP im Vergabe24-Blog.

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