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Vergaberecht, Vergabelexikon

Planungswettbewerb

Der Planungswettbewerb gewährleistet die Wahl der besten Lösungen der Planungsaufgabe und ist gleichzeitig ein geeignetes Instrument zur Sicherstellung der Planungsqualität und Förderung der Baukultur, vgl. § 78 VgV. Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens, auf der Grundlage veröffentlichter einheitlicher Richtlinien zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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