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Vergaberecht, Vergabelexikon

Preisangaben

Grundsätzlich müssen Angebote alle geforderten Preisangaben enthalten, anderenfalls werden sie als unvollständig ausgeschlossen. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3  VOB/A bzw. § 16 EU Nr. 3 VOB/A besteht für Bauvergaben eine Ausnahme für eine einzige fehlende Preisangaben in einer unwesentlichen Position, wenn deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändert oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sieht § 42 Abs. 1 Nr. 5 UVgO im Unterschwellenbereich und § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV im Oberschwellenbereich eine ähnliche Regelung vor.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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