Vergabelexikon

Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen

Das Preisrecht hat seine Grundlage im Preisgesetz aus dem Jahr 1948. § 2 des Pressegesetzes ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen. Auf dieser Grundlage wurde die VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen erlassen. Die VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen kann zur Preisbildung herangezogen werden, soweit sich auf dem Markt kein Wettbewerbspreis bildet. Ferner enthält sie Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten. Alle öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträge, nicht jedoch Bauaufträge, unterliegen der VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

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