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Vergaberecht, Vergabelexikon

Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarungen werden zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen geschlossen, um die Bedingungen für später folgende Einzelabrufe, insbesondere in Bezug auf den Preis, festzulegen. Grundsätzlich gelten für die Vergabe von Rahmenvereinbarungen dieselben Vorschriften wie für die Vergabe entsprechender öffentlicher Aufträge, § 103 Abs. 5 Satz 2 GWB. Sie sind wegen ihrer Wirkung für eine unbestimmte Anzahl von Aufträgen jedoch auf vier Jahre beschränkt.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Lesen Sie mehr zum Thema Rahmenvereinbarung im Vergabe24-Blog.

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