Mit Angebotsabgabe bzw. auf Nachforderung müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorgelegt werden, ansonsten droht der Ausschluss.
In vielen Bundesländern unterstützen Gesetze und Regelungen die Mittelstandsförderung bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Damit haben auch kleinere Unternehmen eine Chance.