Fachbeitrag

Angebote ungeöffnet aufbewahren

Ein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren benötigt in der Regel einige Wochen: Es startet mit Bedarfsklärung und Kostenschätzung. Viel Zeit ist zu investieren in die Erstellung der Vergabeunterlagen einschließlich der formalen und fachlichen Kriterien sowie den Vorlagen für die erforderlichen Nachweise und Erklärungen. Schließlich sind noch die Bekanntmachung durchzuführen, Vergabeunterlagen müssen an interessierte Bieter geschickt werden, bis schließlich die Angebote geöffnet und gewertet und der Zuschlag erteilt werden können.Bei der Zeitplanung und der Fristsetzung muss die Vergabestelle realistisch planen. Sie hat beispielsweise Feiertage, aber auch Urlaubsabwesenheiten im eigenen Haus zu berücksichtigen. Denn auf der einen Seite müssen Fristen für die Bieter  angemessen sein. Auf der anderen Seite können in den Vergabeunterlagen gesetzte Termine nicht einfach wegen Absenzen in der Vergabestelle verschoben werden können, sei es die Bindefrist für ein abgegebenes Angebot, sei es der gesetzte Vertragsbeginn.

Einflussnahmen ausschließen

Bei Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge soll alles dafür getan werden, dass alle potentiellen Auftragnehmer die gleichen Chancen auf Beauftragung haben, abhängig ausschließlich von ihrer Eignung für die Auftragsdurchführung und einschlägigen Leistungsfähigkeit. Um Einflussnahmen auszuschließen, müssen eingehende Angebote daher bis zum offiziellen Öffnungstermin ungeöffnet bleiben: das heißt im verschlossenen und wie von der Vergabestelle vorgegeben gekennzeichneten Umschlag oder wie vorgegeben elektronisch signiert (UVgO §38f) vor unbefugtem Zugriff gesichert. Eingehende Angebote werden von der Vergabestelle auf geeignete Weise gekennzeichnet und in jedem Fall ungeöffnet bzw. ungesichtet bis zur Submission unter Verschluss gehalten (VOB/A Abs.1 §§14).

Erst nach Ablauf der von der Vergabestelle selbst gesetzten Angebotsfrist darf der Ausschreiber die Angebote öffnen und inhaltlich zur Kenntnis nehmen, und zwar ausschließlich die, die bis zum Ende der Angebotsfrist vorlagen. Die Öffnung abgegebener Angebote hat an einem Termin zu erfolgen und zwar unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist (UVgO §40).

Niederschrift erstellen

Über die Öffnung der Angebote wird eine Niederschrift erstellt: Die Bieter und ihre Bevollmächtigten, die im Fall von national ausgeschriebenen Bauleistungen beim Öffnungs- bzw. Submissionstermin anwesend sein dürfen, können die Niederschrift, die verlesen werden muss, mit unterzeichnen. Veröffentlicht werden darf die Niederschrift darüber hinaus nicht. VOL/A bzw. UvgO lassen keine Anwesenheit von Bietern zu. Gleiches gilt für alle Ausschreibungsverfahren oberhalb der Schwellenwerte (VgV §55 (2)).

Die Öffnung erfolgt in Anwesenheit von mindestens zwei Vertreter/-innen des Auftraggebers (UVgO §40(2), VOB/A Abs.1 §14).

Übrigens: Ein Vergabeverfahren kann nur unter engen Bedingungen aufgehoben werden (UVgO §48): wenn kein eingegangenes Angebot die Anforderungen erfüllt bzw. kein wirtschaftliches Ergebnis vorgelegt wurde, wenn sich die Grundlagen des Verfahrens wesentlich geändert haben oder wegen „anderer schwerwiegender Gründe“.

Autor

Promotion in Politikwissenschaften. Ressortleiterin (Print, Web) bei der Bayerischen Staatszeitung, u.a. verantwortlich für den Bereich Planen & Bauen, Ausschreibung & Vergabe. Heute freiberufliche Beratungstätigkeit im Bereich Marketing & Kommunikation (online, offline, multimedial), Öffentlichkeitsarbeit & PR, Messe- & Eventmanagement.

Wissen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

02.03.2026 | Fachbeitrag

Warum Handwerksbetriebe jährlich tausende Euros verlieren – und es nicht merken

Was passiert, wenn Leistungen selbstverständlich ausgeführt werden – aber nicht abrechenbar sind? Hier erfahren Sie die Lösung.
Mehr erfahren
02.03.2026 | Fachbeitrag

Achtung, Angebotsausschluss! Vermeidbare Bieterfehler

Dieser Beitrag stellt vermeidbare Bieterfehler aus 2025 dar, die nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum rechtmäßigen Angebotsausschluss führten.
Mehr erfahren
08.01.2026 | Fachbeitrag

Fortsetzung des Vergabeverfahrens bei ausbleibender Leistung

Was passiert, wenn der erste Auftragnehmer nicht liefert? Dieser Beitrag zeigt, wie Vergabeverfahren rechtssicher fortgesetzt werden können.
Mehr erfahren
08.01.2026 | Fachbeitrag

Zurechenbarkeit von (Fremd-)Referenzen

Hier erfahren Sie, wann sich ein Unternehmen auf Referenzen berufen kann und wie Expertise auch von einem Unternehmen zum anderen „wandern“ kann.
Mehr erfahren
16.12.2025 | Fachbeitrag

Bieterfragen und Rügen im Vergabeverfahren – Teil 3

Rügen sind Pflicht vor dem Nachprüfungsverfahren. So sichern Sie Ihre Bieterrechte mit korrekter Formulierung und klarer Fristeneinhaltung.
Mehr erfahren
07.11.2025 | Fachbeitrag

Teststellungen – Das müssen Bieter wissen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Was Bieter wissen müssen, wenn Auftraggeber eine Vorführung der vom Bieter angebotenen Leistung verlangen.
Mehr erfahren
24.10.2025 | Fachbeitrag

Auswirkungen der Verfahrensarten auf die Bieter

Der Ablauf von Vergabeverfahren unterscheidet sich je nach Verfahrensart. Manchmal gibt es einen Teilnahmewettbewerb, manchmal darf verhandelt werden. Welche Auswirkungen hat dies?
Mehr erfahren
17.09.2025 | Fachbeitrag

Berufung auf hausgemachte Ausschließlichkeitsrechte: Was können übergangene Bieter tun?

Marktabschottung durch Ausschließlichkeitsrechte? Das müssen Bieter jetzt wissen – EuGH zieht klare Grenzen bei Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb.
Mehr erfahren
19.08.2025 | Fachbeitrag

Bieterfragen und Rügen im Vergabeverfahren – Teil 2

Teil 2 unserer Reihe zeigt, wie unüberlegte Bieterfragen Schaden anrichten können – und wie Sie mit kluger Formulierung Missverständnisse und Risiken vermeiden.
Mehr erfahren
07.07.2025 | Fachbeitrag

Ende der Angebotsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag

Fristende an Feiertag? Laut EU-Recht und BGB dürfen Angebote oft noch am folgenden Werktag abgegeben werden. Was dabei gilt, erfahren Sie im Beitrag.
Mehr erfahren
Zum Wissensbereich