© Fotolia.com / Sebastian Wolf

XVergabe erleichtert künftig eVergabe

Bis 2018 will die EU-Kommission mit ihren Richtlinien die eVergabe etablieren, der Referentenentwurf zur Umsetzung in nationales Recht liegt seit Mai vor. Technologisch gibt es allerdings noch Hürden: Die Vielfalt von technisch nicht kompatiblen Vergabeplattformen erschwert Bietern die Bekanntmachungsrecherche im Internet. Sie können nicht mit einem Bieterclient auf alle relevanten Ausschreibungen zugreifen. Dazu kommt, dass europaweit rund 300 Bieteranwendungen im Einsatz sind: ohne standardisierte Schnittstelle zu Lösungen für eVergabeverfahren.

XVergabe als Standardschnittstelle für eVergabe

Die Insellösungen sollen technologisch zusammengeführt werden. In Deutschland hat die Politik 2007 mit dem Projekt XVergabe den Startschuss gegeben: Gesteuert vom Bundesbeschaffungsamt (BeschA), wurde unter Einbindung von Wirtschaft, Vergabeseite und Plattformanbietern ein systemübergreifender Daten- und Austauschstandard in Angriff genommen. Es sollen eine Standard-Datenaustauschschnittstelle und ein Standard-Datenaustauschprozess, aufbauend auf etablierten Standards wie den Datenaustauschformaten GAEB oder XML, definiert werden. Mit einem XVergabe-kompatiblen Multi-Plattform-Bieterclient sollen Unternehmen auf unterschiedliche Vergabeplattformen zugreifen und die Vergabelösungen verschiedener Anbieter nutzen können.

Ein Standard für den Austausch von Bekanntmachungen auf verschiedenen Plattformlösungen ist inzwischen definiert, ein Standard für den Austausch von Dokumenten zwischen Bietern und Vergabeplattformen in Arbeit. „Mitte Juni hat die Politik XVergabe zum verbindlichen Standard erklärt“, sagt Dr. Christian Schneider, Vorstand der Administration Intelligence AG, die von Anfang an beim Entwicklungsprojekt XVergabe dabei war. Dr. Schneider freut sich, dass die neue Leitung des BeschA sowie die EU-Richtlinie neuen Schwung gebracht haben. Bleibe der politische Wille stark, „kann in ein bis drei Jahren das vorliegende Grundgerüst zu einer XVergabe-Version herangereift sein, mit der ein durchgängig elektronisches Vergabeverfahren durchgeführt werden kann.“ Erleichtert würde dies, schriebe die Politik für die eSignatur eine einzige Lösung fest.

eVergabe im Fokus

  • Zugang zu digitalen Vergabeunterlagen
  • Die Sicherheit der eVergabe
  • Die elektronische Angebotsabgabe
Hier geht’s zum Ratgeber

Vereinheitlichung der Vergabeunterlagen in Arbeit

In Arbeit ist neben der technischen Lösung die Standardisierung von Teilen der Vergabeunterlagen, deren semantischen und syntaktischen Aufbau im Rahmen von XVergabe Experten aus allen relevanten Bereichen spezifizieren. Auch hier sieht Christian Schneider noch viel Arbeit für die mit der XVergabe befassten Arbeitsgruppen. Denn es geht nicht nur um eine Vereinheitlichung der Dateiformate, sondern auch um die Prozessunterstützung der Bieter beim Bearbeiten der Unterlagen sowie um die vereinfachte Auswertung auf Seiten der Vergabestellen. Die EU macht dazu allerdings bislang keine konkreten Vorgaben.

Wie wichtig die Kompatibilität der eVergabelösungen ist, zeigt die Tatsache, dass das von der EU-Kommission initiierte Projekt e-SENS einen Piloten auf Basis von XVergabe gestartet hat. Der elektronische Vergabeprozess soll grenzüberschreitend erleichtert werden.

„Nur ein vollelektronisches Vergabeverfahren verschafft Vergabestellen wirkliche Revisionssicherheit – nach innen wie auch nach außen“, sagt Christian Schneider. Bieter ihrerseits sparen Rechercheaufwand, Papier, Logistik, Zeit, Geld – und könnten die Angebotsabgabe medienbruchfrei abwickeln sowie Teile eines Angebotes auf weitere Verfahren wiederverwenden. Daher ist sich Dr. Schneider sicher: Etabliert sich die vollelektronische Vergabe für Ausschreibungsverfahren oberhalb der Schwellenwerte, wird sie sich auch unterhalb der Schwellenwerte durchsetzen.

Weiterführende Links