Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung vereinbart, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu entbürokratisieren. Hintergrund ist, dass es auch auf europäischer Ebene ein solches Gesetz gibt – die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD.
In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Umsetzung des LkSG zuständig. Es wurde vom Wirtschaftsministerium angewiesen, die Berichtspflicht für Unternehmen ersatzlos und rückwirkend zu streichen. Das BAFA solle „zurückhaltend und unternehmensfreundlich“ agieren.
Grundlage dafür ist der Kabinettsbeschluss für die Novelle des Gesetzes, der auch vorsieht, neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten zu streichen. Vom Bundesrat wurde das Vorhaben bereits begrüßt. Die Bundesregierung setzt sich auch bei der Novelle der europäischen Direktive für Bürokratiearmut ein.
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