In einem gemeinsamen Positionspapier fordern Handwerk und Verbände der mittelständischen Bau- und Planungswirtschaft, den Losgrundsatz bei öffentlichen Ausschreibungen nicht weiter aufzuweichen. Nach eigenen Angaben vertreten die Verfasser rund 90 Prozent der Baubranche. Die Position des Mittelstandes steht gegen die der Bauindustrie.
Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes (Drucksache 21/1934) sieht vor, den Losgrundsatz für Projekte aus dem Sondervermögen Infrastruktur mit einem bestimmten Auftragswert zu lockern, wenn zeitliche Gründe dies erfordern. Es könnten dann also leichter Generalunternehmer beauftragt werden.
Die Verbände glauben, dass dies zu Mehrkosten führen wird, was Untersuchungen des Bundesrechnungshofes belegten. Letztlich werde der Koordinierungsaufwand nur vom öffentlichen Auftraggeber auf den Generalunternehmer verlagert. Das Positionspapier betont auch, dass heimische Unternehmen Gewerbesteuer in den Kommunen zahlten.
Das Vergabebeschleunigungsgesetz steht in diesem Jahr nicht mehr auf der Tagesordnung des Bundetages.
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