Beschafferprofil
Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit, im Internet, etwa auf der eigenen Internetseite, ein Beschafferprofil einzurichten, § 37 VgV. Das Beschafferprofil enthält Angaben über geplante und laufende Vergabeverfahren, über vergebene Aufträge sowie aufgehobene Verfahren. Zudem enthält das Beschaffungsprofil sämtliche für die Auftragsvergabe relevanten Informationen wie etwa Kontaktstelle, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer des Auftraggebers.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft