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Vergaberecht, Vergabelexikon

Beschafferprofil

Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit, im Internet, etwa auf der eigenen Internetseite, ein Beschafferprofil einzurichten, § 37 VgV. Das Beschafferprofil enthält Angaben über geplante und laufende Vergabeverfahren, über vergebene Aufträge sowie aufgehobene Verfahren. Zudem enthält das Beschaffungsprofil sämtliche für die Auftragsvergabe relevanten Informationen wie etwa Kontaktstelle, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer des Auftraggebers.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Glossar
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